Urteil Sanierungsverfahren
Schlagworte
Sanierungsverfahren; Sanierungsgebiet; Sanierungsmaßnahme; Funktionsschwächesanierung; Wertermittlung
Leitsätze
1. Ein Grundstück kann in ein förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet auch dann einbezogen werden, wenn auf ihm selbst keine Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden sollen. Das ist insbesondere bei der sog. Funktionsschwächesanierung der Fall (vgl. § 136 Abs. 3 Nr. 2 BauGB).
2. Kann eine in der Wertermittlungsverordnung vorgesehene Methode nicht angewandt werden, hindert dies nicht, andere geeignete Methoden zu entwickeln und anzuwenden. Die Verordnung ist insoweit nicht abschließend.
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