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Urteil Rechtsweg für Kosten öffentlich bestellter Vermessungsingenieure
Schlagworte
Rechtsweg für Kosten öffentlich bestellter Vermessungsingenieure
Leitsatz
Führt ein öffentlich bestellter Vermessungsingenieur im Land Brandenburg bei einer Baulandumlegung Teilungsvermessungen aus, ist der Streit um sein Honorar keine bürgerliche Rechtsstreitigkeit im Sinne von § 13 GVG, sondern eine öffentlich-rechtliche im Sinne von § 40 I VwGO.
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