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Urteil Rechtsmangel
Schlagworte
Rechtsmangel; Wohnungseigentum; Teileigentum
Leitsatz
Wird Teileigentum als Wohnungseigentum verkauft und haben andere Wohnungseigentümer die Nutzung der erworbenen Räume zu Wohnzwecken unter Berufung auf die Teilungserklärung untersagt, ist das Kaufobjekt mit einem Rechtsmangel behaftet.
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