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Urteil Rechtsentscheid
Schlagworte
Rechtsentscheid; Eigenbedarfskündigung; Kündigungssperrfrist; Altfall; Sozialklausel
Leitsatz
Artikel 14 des Gesetzes zur Erleichterung von Investitionen und Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland vom 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 487) ist nicht auf Fälle anwendbar, in denen das Wohnungseigentum vor dem 1. August 1990 veräußert worden ist.
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