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Urteil Parteienvermögen
Schlagworte
Parteienvermögen; Abfindungszahlung
Leitsatz
§§ 20 a und 20 b PartG-DDR gelten auch für "West-Vermögen" der SED/PDS. Der Gesetzgeber der früheren DDR war nicht gehindert, insoweit Sachverhalte mit "Auslandsbezug" zu regeln, da eine sinnvolle Verknüpfung bestand. Das Vollzugsdefizit ist aufgrund der Vereinigung entfallen.
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