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Urteil Orientierungshilfe
Schlagworte
Orientierungshilfe; Berliner Mietspiegel; Zusatzmerkmal; belichtet; besonnt; Wohngebäude in Gebieten mit Einzelhandel; Einzelhandelsgebiet; Merkmalgruppen; Mittelwert; Mietspiegelfeld
Leitsätze
1. Die zusätzlichen Merkmale nach der Orientierungshilfe zum Berliner Mietspiegel (hier: gut belichtet und besonnt) müssen substantiiert vorgetragen werden.
2. Kein Zuschlag für das Sondermerkmal "Wohngebäude in Gebieten mit Einzelhandel", wenn die Geschäfte ca. 500 Meter entfernt sind.
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