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Urteil Nutzungsentschädigung
Schlagworte
Nutzungsentschädigung; Untermieter; Eigentümer-Besitzer-Verhältnis; Besitzberechtigung; Hauptmietverhältnis; Beendigung
Leitsatz
Mit Beendigung des Hauptmietverhältnisses entfällt das Besitzrecht des Untermieters, so daß er dem Eigentümer aus dem Eigentümer-Besitzer-Verhältnis ab Kenntnis seiner fehlenden Besitzberechtigung zur Zahlung einer Nutzungsentschädigung verpflichtet ist.
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