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Urteil Neubauernerben
Schlagworte
Neubauernerben; Rechtsnachfolger; Berechtigter; Bodenreformgrundstück
Leitsatz
Im Falle des Entzugs eines Bodenreformgrundstücks ist der Erbe des geschädigten Neubauern nicht dessen Rechtsnachfolger und Berechtigter im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 1, 2. Alt. VermG.
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