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Urteil Modernisierungsmieterhöhung
Schlagworte
Modernisierungsmieterhöhung; Sicherheitshaustüreinbau; Mieterhöhungserklärung vor Abschluss der baulichen Maßnahme
Leitsätze
1. Eine Mieterhöhungserklärung nach § 3 MHG, die vor Abschluß der baulichen Maßnahme abgegeben wird, ist unwirksam.
2. Der Einbau einer Sicherheitshaustür ist eine Modernisierungsmaßnahme.
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