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Urteil Modernisierungsmieterhöhung


Schlagworte

Modernisierungsmieterhöhung; Abhängigkeit von Duldungspflicht des Mieters; Ankündigungspflicht auch bei mit Wohnungsfürsorgemitteln geförderte Wohnungen für öffentliche Bedienstete

Leitsatz

Soweit es für eine Mieterhöhung auf die Duldungspflicht des Mieters ankommt, gilt die Vorschrift des § 541 b Abs. 2 BGB auch bei einer solchen gemäß § 87 a des Zweiten Wohnungsbaugesetzes i. V. m. § 10 Wohnungsbindungsgesetz.

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