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Urteil Mietvertrag
Schlagworte
Mietvertrag; Vorauszahlungsklausel
Leitsatz
Eine Vorauszahlungsklausel im Mietvertrag ist wirksam, wenn das Aufrechnungsrecht des Mieters mit Gegenforderungen nicht ausgeschlossen ist, sondern der Mieter lediglich seine Aufrechnungsabsicht einen Monat vorher schriftlich anzuzeigen hat.
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