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Urteil Mietübernahme
Schlagworte
Mietübernahme; Sozialamt; Räumungsprozeß; Heilungswirkung; Kündigungsheilung
Leitsatz
Eine Übernahmeerklärung eines Sozialamts betreffend rückständige Mieten, in der die Zahlung davon abhängig gemacht wird, daß dem mietzinszahlungsrückständigen Räumungsbeklagten die Wohnung erhalten bleibt, was zuvor bestätigt werden soll, ist bedingt und beseitigt nicht die Wirksamkeit einer berechtigten Kündigung nach § 55411 Nr. 2 BGB. (Leitsatz des Einsenders)
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