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Urteil Mietrückzahlung
Schlagworte
Mietrückzahlung; Modernisierungszuschlag; Staffelmietvereinbarung; Preisbindungsmiete
Leitsätze
1. Ein Mieter, der eine Mietzinsvereinbarung für unzulässig hält, ist für die Voraussetzungen seines Rückzahlungsanspruchs darlegungs- und beweispflichtig.
2. Ein Modernisierungszuschlag nach § 3 MHG wurde nicht Bestandteil der Preisbindungsmiete in den neuen Ländern.
3. Eine Staffelmietvereinbarung, deren höchste Staffel die bei Vertragsschluß geltende Preisbindungsmiete nicht überschreitet, war auch in den neuen Ländern wirksam.
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