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Urteil Mietminderung
Schlagworte
Mietminderung; Fehler der Mietsache; Funkanlage; Gesundheitsbeeinträchtigung
Leitsatz
Eine Gesundheitsbeeinträchtigung durch eine Funkanlage auf dem Dach ist nicht erwiesen, so daß eine Mietminderung wegen eines Fehlers der Mietsache ausscheidet.
(Leitsatz der Redaktion)
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