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Urteil Mieterkündigung
Schlagworte
Mieterkündigung; Untervermietungserlaubnis
Leitsatz
Das Sonderkündigungsrecht nach § 549 Abs. 1 BGB ist von dem Anspruch des Mieters auf Erlaubnis zur Untervermietung nach § 549 Abs. 2 BGB unabhängig.
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