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Urteil Mieterhöhungsverlangen
Schlagworte
Mieterhöhungsverlangen; Kappungsgrenze; Zustimmungsverlangen
Leitsätze
1. Für die Ermittlung des Wohnwerts einer Wohnung ist nicht entscheidend, ob der Mieter einen Kabelanschluß in der Wohnung hat, sondern ob das Haus an das Kabelnetz angeschlossen ist.
2. Die Möglichkeit des Mieters, den Hauskeller mitzubenutzen, steht der Vermietung eines eigenen Kellers nicht gleich.
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