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Urteil Mieterhöhungsverlangen
Schlagworte
Mieterhöhungsverlangen; Zustimmungsfrist; Kappungsgrenze
Leitsätze
1. Die Zustimmungsfrist des § 2 MHG kann schon während der Mietpreisbindung zu laufen beginnen, wenn das Mieterhöhungsverlangen erst nach deren Ende wirksam werden soll (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung).
2. Die Kappungsgrenze ist nicht von der zuletzt geschuldeten Kostenmiete zu berechnen, sondern von dem 3 Jahre vorher geschuldeten Mietzins.
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