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Urteil Mieterhöhungsverlangen
Schlagworte
Mieterhöhungsverlangen; Mietspiegel; Oberwert
Leitsatz
Ein Mieterhöhungsverlangen, das mit dem Mietspiegel begründet wird, ist unwirksam, wenn der Oberwert des Mietspiegelfeldes überschritten ist und dies nicht erläutert wird.
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