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Urteil Mieterhöhungsverlangen
Schlagworte
Mieterhöhungsverlangen; Mietspiegel; ortsübliche Vergleichsmiete; wohnwertmindernde Merkmale; Fehlen eines Handwaschbeckens; Treppenhaus
Leitsätze
1. Bei der Anwendung der Orientierungshilfe zum Berliner Mietspiegel verbietet sich eine starre Wertung innerhalb der einzelnen Merkmalgruppen.
2. Auch beim Mietspiegel 1994 konnte ein einzelnes Merkmal wohnwerterhöhend oder wohnwertmindernd wirken.
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