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Urteil Mieterhöhungsverlangen
Schlagworte
Mieterhöhungsverlangen; Begründung der Mieterhöhung; Zustimmungsverlangen; Mieterhöhungsformular; Kappungsgrenze
Leitsatz
1. Verwendet der Vermieter ein Mieterhöhungsformular zu § 2 GVW, wonach eine Mieterhöhung nur um 5 % möglich war, ist nicht allein deshalb die Mieterhöhung um 30 % nach § 2 MHG unwirksam.
2. Die Kammer hält ihre in dem Urteil vom 2. November 1995 (MM 1996/31) vertretene entgegenstehende Auffassung nicht aufrecht.
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