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Urteil Mieterhöhungserklärung
Schlagworte
Mieterhöhungserklärung; Modernisierung; Modernisierungszuschlag; Vertragsänderung
Leitsatz
1. Eine Mieterhöhung nach Modernisierung muß die Kosten nachvollziehbar darlegen.
2. Eine zweimalige Zahlung des Modernisierungszuschlags führt nicht zur Vertragsänderung.
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