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Urteil Kündigungsschutz


Schlagworte

Kündigungsschutz; gemeinnütziger Verein; Betreuungsperson; Wohnraummietverhältnis; Hauptmietverhältnis; gewerbliche Zwischenvermietung

Leitsatz

Vermietet der Eigentümer einer Wohnung an einen gemeinnützigen Verein und vermietet dieser die Wohnung an eine von ihm betreute Person weiter, so kann letztere sich gegenüber dem Räumungsverlangen des Eigentümers nicht auf den Kündigungsschutz des sozialen Mietrechts berufen. § 549 a BGB findet weder unmittelbar noch entsprechend Anwendung.

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