« zurück zur Suche
Urteil Kündigungsfrist
Schlagworte
Kündigungsfrist; Beitrittsgebiet; Wohnraumkündigung
Leitsatz
Eine vertragliche Regelung, wonach der Mieter - wie nach § 120 Abs. 2 ZGB - das Wohnraummietverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen kündigen kann, gilt auch nach dem 3. Oktober 1990 fort.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat