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Urteil Kündigung durch alle Miteigentümer
Schlagworte
Kündigung durch alle Miteigentümer; Sondereigentum; notwendige Streitgenossen
Leitsatz
Die Gesamtheit der Inhaber des Gemeinschaftseigentums muß dann nicht die Kündigung eines Mietverhältnisses über eine im Sondereigentum stehende, vor Begründung von Wohnungseigentum am Gebäude vermietete Wohnung aussprechen, wenn dem Mieter kein zur alleinigen Nutzung überlassener Nebenraum mitvermietet ist.
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