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Urteil Kündigung
Schlagworte
Kündigung; Betreuung; Kündigung durch Betreuer; Wohnraummietvertrag; verdeckte Stellvertretung
Leitsatz
Eine verdeckte Stellvertretung bei Kündigung des Wohnungsmietvertrags ist unzulässig. Dies gilt auch für eine Kündigungserklärung, die von dem für die Vertragspartei bestellten Betreuer ausgesprochen wird.
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