« zurück zur Suche
Urteil Kündigung
Schlagworte
Kündigung; Wohnraumkündigung; Abmahnung; Tierhaltung; Geruchsbelästigung; fristlose Kündigung; ausserordentliche Kündigung; Unzumutbarkeit
Leitsatz
Der Vermieter kann ein Mietverhältnis fristlos wegen Unzumutbarkeit kündigen, wenn es über die bloße unberechtigte Tierhaltung hinaus zu starken Geruchsbelästigungen für die Nachbarn kommt.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat