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Urteil Kündigung
Schlagworte
Kündigung; Täuschung
Leitsatz
Eine Täuschung seitens des Mieters, die wesentliche Vertragsinteressen des Mieters weder verletzt noch gefährdet, gibt diesem nicht ohne weiteres das Recht zur fristlosen Kündigung nach § 554 a BGB.
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