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Urteil Kündigung
Schlagworte
Kündigung; Zahlungsverzug; Betriebskostenerhöhung; Modernisierungszuschlag
Leitsatz
Eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs kann sich bei preisfreiem Wohnraum nicht auf streitige Mieterhöhungsbeträge stützen.
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