« zurück zur Suche
Urteil Kosten
Schlagworte
Kosten; Räumungsklage; Erledigung; Auszug; Mieter; sofortiges Anerkenntnis
Leitsatz
Die Kosten der Räumungsklage gegen den bereits aus der Wohnung ausgezogenen Mitmieter trägt der Vermieter, wenn der ausgezogene Mitmieter zur Räumungsklage gegen ihn keine Veranlassung gegeben hat.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat