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Urteil Grundstückskaufvertrag
Schlagworte
Grundstückskaufvertrag; Formmangel; Arglisteinwand
Leitsatz
Wird bei einem Grundstückskaufvertrag ein Vertragseintritt auf der Verkäuferseite erklärt, um den Rangrücktritt der Auflassungsvormerkung des Käufers zu erreichen, kann der Berufung auf den Formmangel dieser Abrede der Arglisteinwand entgegenstehen, wenn sich der Verkäufer, nachdem der Rangrücktritt vollzogen ist, ohne Grund von dieser Vereinbarung lösen will.
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