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Urteil Gewerberaummietvertrag
Schlagworte
Gewerberaummietvertrag; Zurückbehaltungsrecht; Vorfälligkeitsklausel
Leitsatz
Auch bei einem Gewerberaummietvertrag ist die Klausel, die das Zurückbehaltungsrecht des Gewerberaummieters insgesamt einschränkt, unwirksam mit der weiteren Folge, daß dann auch die in dem Gewerberaummietvertrag enthaltene Vorfälligkeitsklausel unwirksam ist.
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