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Urteil Geringere Entschädigung
Schlagworte
Geringere Entschädigung; diskriminierender Zugriff; entschädigungslose Enteignung
Leitsätze
§ 1 Abs. 1 lit. b) VermG setzt einen diskriminierenden Zugriff auf das Eigentum voraus. Ein solcher liegt nicht schon deshalb vor, weil die Entschädigung nach erfolgter Enteignung nach möglicherweise diskriminierenden Grundsätzen gekürzt wurde.
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