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Urteil Gebührenstreitwert
Schlagworte
Gebührenstreitwert; Instandsetzungsarbeiten; Mängelbeseitigungsarbeiten
Leitsatz
Der Gebührenstreitwert einer Klage auf Durchführung von Instandsetzungsarbeiten ist entsprechend dem Jahresbetrag der fiktiven Mietminderung zu bemessen.
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