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Urteil Fehlbelegungsabgabe
Schlagworte
Fehlbelegungsabgabe; Beschränkungsverfahren; Ausgleichszahlung; Betriebskosten
Leitsatz
Fehlbelegungsabgaberecht: Im Beschränkungsverfahren nach § 6 AFWoG, AFWoG Bln sind für die Berechnung des Höchstbetrages, den Nettokaltmiete und Ausgleichszahlung nicht überschreiten dürfen, die durchschnittlichen Betriebskosten nach dem Mietspiegel vom jeweiligen Mietspiegelmittelwert abzusetzen. Für den Abzug der konkreten Betriebskosten, die für die innegehaltene, mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung gezahlt werden, gibt es keine Rechtfertigung.
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