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Urteil Einzugsermächtigung
Schlagworte
Einzugsermächtigung; Unterlassungsanspruch des Mieters; einstweilige Verfügung
Leitsätze
1. Der Vermieter darf von einer Einzugsermächtigung nicht in voller Höhe Gebrauch machen, wenn dem Mieter ein Minderungsrecht zusteht.
2. Beachtet der Vermieter den Widerruf der Einzugsermächtigung nicht, kann der Mieter im Wege einstweiliger Verfügung Unterlassung verlangen.
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