Urteil Eigentumsänderung
Schlagworte
Eigentumsänderung; Auflassung; Vorkaufsrecht; gutgläubiger Erwerb; Verkehrsgeschäft; Grundstücksanteil: Ehevermögensgemeinschaft
Leitsätze
1. Für Anträge auf Eintragung einer Eigentumsänderung, die nach dem 3. Oktober 1990 eingehen, bedarf es der Auflassung, wenn die am 2. Oktober 1990 gültig gewesenen Vorschriften nicht eingehalten worden sind.
2. Ein preisgebundenes Vorkaufsrecht war nach DDR-Recht unzulässig und führt zur Nichtigkeit des Kaufvertrages.
3. Vorschriften über den gutgläubigen Erwerb galten in der DDR jedenfalls nur für Verkehrsgeschäfte.
4. Die Übertragung eines Grundstücksanteils aus der ehelichen Vermögensgemeinschaft ist kein Verkehrsgeschäft.
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