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Urteil demnächst
Schlagworte
demnächst; Zustellung; Mieterhöhung; Klage auf Zustimmung
Leitsatz
Die Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung ist nicht "demnächst" zugestellt, wenn sie erst nahezu sechs Monate nach Ablauf der Klagefrist dem Mieter zugestellt wird und den Prozeßbevollmächtigten des Kl. hieran zumindest ein Mitverschulden trifft.
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