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Urteil Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben
Schlagworte
Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben; Genehmigungserklärung der Unabhängigen Kommission; Vermögensveränderung; Parteivermögen
Leitsatz
Nimmt die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben die Rechte der Eigentümerin wahr, bedarf es keiner Zustimmung des Vorsitzenden der Unabhängigen Kommission.
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