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Urteil Bodenreformgrundstück


Schlagworte

Bodenreformgrundstück, Besitzwechsel, Zuteilungsfähigkeit, landwirtschaftliche Tätigkeit

Leitsätze

1. Die Zuteilungsfähigkeit gemäß Art. 233 § 12 Abs. 3 EGBGB entspricht im wesentlichen § 2 der Besitzwechselverordnung vom 7.8.1975 in der Fassung vom 7.1.1988.

2. Eine nebenberufliche landwirtschaftliche Tätigkeit reicht für die Zuteilungsfähigkeit jedenfalls dann nicht aus, wenn sie nicht die entscheidende Lebens- und Einkommensgrundlage geworden ist, so wenn lediglich eine Fläche von 3.000 qm nebenberuflich genutzt wurde.

 

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