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Urteil Befristung
Schlagworte
Befristung; Mietverhältnis; Ordentliche Kündigung; Kaution; Anlage; Zinsen; Verzugszinsen
Leitsätze
1. Verwendet der Vermieter eine Vertragsklausel, nach der das Mietverhältnis einerseits befristet ist, andererseits aber fristgemäß gekündigt werden kann, so geht diese Unklarheit zu seinen Lasten, und eine ordentliche Kündigung des Mieters ist nicht ausgeschlossen.
2. Die Ersatzpflicht des Vermieters aus unterlassener Anlage der Kaution ist eine Schadensersatzpflicht und keine Zinsschuld.
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