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Urteil bebautes Grundstück
Schlagworte
bebautes Grundstück; Vorkaufsrecht; Bestandsschutz
Leitsätze
Ein Grundstück ist im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 1 des BauGB-MaßnahmenG 1993 "bebaut", wenn sich auf ihm eine bauliche Anlage im Sinne des § 29 Satz 1 BauGB befindet.
Zur Frage, ob ein Grundstück im Rechtssinne als "unbebaut" zu gelten hat, wenn der bisherige Bestandsschutz verlorengegangen ist und die vorhandene bauliche Substanz unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt - auch nicht anderweitig - genutzt werden kann.
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