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Urteil Ausschlussgrund
Schlagworte
Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschlußgrund; Rückübertragungsausschluss; Abführung des Bankguthabens an Staatshaushalt; Forderungsuntergang
Leitsatz
Ist ein bei einer Bank bestehendes Kontoguthaben aufgelöst und an den Staatshaushalt der DDR abgeführt worden, ist eine Rückübertragung des enteigneten Guthabens wegen Untergangs der Forderung gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 VermG ausgeschlossen.
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