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Urteil Auslandsvermögen
Schlagworte
Auslandsvermögen; besatzungshoheitliche Grundlage; Nordsee-AG; Restitutionsausschluß
Leitsatz
Eine zur Zeit der sowjetischen Besatzung durchgeführte Enteignung nur mittelbar ausländischen Vermögens verstieß regelmäßig nicht gegen Anordnungen der Besatzungsmacht und ist gemäß § 1 Abs. 8 lit. a VermG nicht rückgängig zu machen.
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