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Urteil Angabe der Bedarfsperson in der Kündigung
Schlagworte
Angabe der Bedarfsperson in der Kündigung
Leitsatz
Es soll ein Rechtsentscheid des Kammergerichts zu folgender Frage eingeholt werden: Ist zur Begründung der Eigenbedarfskündigung gem. § 564 b Abs. 2 BGB wegen beabsichtigter Eheschließung in dem Kündigungsschreiben der Name des künftigen Ehepartners sowie dessen derzeitige Wohnsituation darzulegen, so daß der Mieter in die Lage versetzt wird, feststellen zu können, ob der Wohnbedarf nicht auch in dessen Wohnung gedeckt werden kann?
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