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Urteil Erhebliche Verwahrlosung der „Messiewohnung“ als Kündigungsgrund, umfangreicher Rattenbefall, Abmahnung
Schlagworte
Erhebliche Verwahrlosung der „Messiewohnung“ als Kündigungsgrund, umfangreicher Rattenbefall, Abmahnung
Leitsatz
Bei einer erheblichen Verwahrlosung der Wohnung, in der ganze Zimmer flächendeckend vollgestellt sind, das Bad nicht mehr zu betreten und zu benutzen ist sowie Rattenbefall mit Rattenkegeln in der ganzen Wohnung und angeknabberten Türen ist der Vermieter auch ohne Abmahnung zur fristlosen Kündigung berechtigt.
(Leitsatz der Redaktion)
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