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67 S 8/17 - Erhebliche Verwahrlosung der „Messiewohnung“ als Kündigungsgrund, umfangreicher Rattenbefall, AbmahnungLeitsatz: Bei einer erheblichen Verwahrlosung der Wohnung, in der ganze Zimmer flächendeckend vollgestellt sind, das Bad nicht mehr zu betreten und zu benutzen ist sowie Rattenbefall mit Rattenkegeln in der ganzen Wohnung und angeknabberten Türen ist der Vermieter auch ohne Abmahnung zur fristlosen Kündigung berechtigt. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin02.03.2017
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VIII ZR 117/21 - Kosten des Müllmanagements und der Rauchwarnmelder-WartungTeaser: ...eine Entscheidung der ZK 67 des...BGH05.10.2022
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65 S 189/21 - Berliner Mietspiegel 2021 als einfacher Mietspiegel wirksamTeaser: ...LG Berlin, Urteil vom 9. Juni 2022 - 67 S...LG Berlin24.05.2022
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L 6 VU 2236/13 ZVW - Schädigung; Schädigungsfolgen; Versorgungsleistungen; Grundrente; Ausgleichsrente; Bedrohungsintensität; VollbeweisLeitsatz: ...primären gesundheitlichen Schädigung i. S. d...LSG Baden-Württemberg26.06.2014
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2Z BR 89/00 - Umwandlung; Teileigentum in Wohnungseigentum; Ermächtigung; Vollmacht, Sondernachfolger; MitwirkungLeitsatz: Die Umwandlung eines Teileigentums in ein Wohnungseigentum oder umgekehrt bedarf der Mitwirkung aller Wohnungs- und Teileigentümer und der Eintragung in das Grundbuch; die Mitwirkung von Sondernachfolgern ist nur dann entbehrlich, wenn sie in der in das Grundbuch eingetragenen Gemeinschaftsordnung ausgeschlossen ist.BayObLG06.12.2000
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XI ZR 389/07 - Darlehensvertrag, vollstreckbares Schuldversprechen, VerbindlichkeitLeitsatz: Ein im Darlehensvertrag entgegen § 4 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 g VerbrKrG nicht angegebenes, vom Verbraucher aber gleichwohl bestelltes vollstreckbares Schuldversprechen, das eine bestehende Verbindlichkeit sichert, muss der Kreditgeber nicht zurückgewähren.BGH22.07.2008
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V ZR 282/19 - Beschlusskompetenz zur Änderung des Verteilungsmaßstabes für den WarmwasserverbrauchLeitsatz: 1. Die Aufgabe eines Verteilungsschlüssels zugunsten eines neuen Verteilungsmaßstabes durch Mehrheitsbeschluss nach § 16 Abs. 3 WEG setzt nicht voraus, dass der geltende Kostenverteilungsschlüssel einzelne Wohnungseigentümer benachteiligt oder dass aufgrund sonstiger Umstände eine Neuregelung erforderlich ist. Den Wohnungseigentümern steht aufgrund ihres Selbstorganisationsrechts ein weiter Gestaltungsspielraum zu, der lediglich durch das Willkürverbot beschränkt wird. Das gilt auch, wenn die Wohnungseigentümer die in § 6 Abs. 4 HeizkostenV genannten Abrechnungsmaßstäbe ändern. Insoweit stellt das Kriterium des „sachgerechten Grundes“ i.S.d. § 6 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 HeizkostenV lediglich eine Ausprägung des allgemeinen Willkürverbots dar. 2. Der für die Verteilung der verbrauchsunabhängigen Warmwasserkosten maßgebliche Begriff der „Wohnfläche“ i.S.d. § 8 Abs. 1 HeizkostenV kann unter Rückgriff auf die Bestimmungen der Wohnflächenverordnung und damit unter Einbeziehung von Balkonen, Loggien, Dachgärten und Terrassen ermittelt werden. Die Wohnungseigentümer können aber auch eine andere Berechnungsmethode festlegen.BGH02.10.2020
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V ZR 16/07 - Abänderung rechtskräftiger Unterlassungstitel; Vollstreckungsgegenklage gegen UnterlassungsurteilLeitsatz: Die Abänderung rechtskräftiger Unterlassungstitel kann nicht im Wege der Klage nach § 323 ZPO verlangt werden; nachträglich entstandene Einwendungen muss der zur Unterlassung verurteilte Schuldner mit der Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 ZPO geltend machen.BGH14.03.2008