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  1. VI ZR 520/16 - Kosten des selbständigen Beweisverfahrens
    Leitsatz: Der Antragsteller eines selbständigen Beweisverfahrens kann die ihm hieraus entstandenen Kosten jedenfalls solange im Wege der Leistungsklage und gestützt auf seinen materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruch geltend machen, wie ein Hauptsacheverfahren im Sinne des § 494a ZPO - und sei es auch nur in Gestalt einer Feststellungsklage - nicht geführt wurde oder geführt wird und auch ein Antrag nach § 494a Abs. 1 ZPO nicht gestellt ist.
    BGH
    10.10.2017
  2. III ZR 58/19 - Pflicht des Notars zur Ermittlung der Verbrauchereigenschaft
    Leitsatz: a) Der Notar muss, wenn er um Beurkundung einer auf einen Vertragsschluss gerichteten Willenserklärung ersucht wird, klären, ob es sich um einen Verbrauchervertrag i.S.d. § 17 Abs. 2a BeurkG handelt, sofern der Status des Urkundsbeteiligten nicht offensichtlich ist. b) Verbleiben hiernach Zweifel an der Verbrauchereigenschaft des Urkundsbeteiligten, muss der Notar den sichersten Weg wählen und den Beteiligten wie einen Verbraucher behandeln. Auf die Einhaltung der Wartefrist des § 17 Abs. 2a Satz 2 Nr. 2 BeurkG ist auch in diesem Fall hinzuwirken.
    BGH
    28.05.2020
  3. VII ZR 56/15 - Vertragserfüllungsbürgschaft für Bauvertrag, Kündigung des Bauvertrages, insolvenzabhängige Lösungsklausel, Insolvenz des Werkunternehmers, Fertigstellung des Gebäudes, Vereinbarung eines Kündigungsrechts bei Insolvenz des Auftragnehmers
    Leitsatz: a) Die in einen Bauvertrag einbezogenen Regelungen des § 8 Abs. 2 Nr. 1 Fall 2 i.V.m. § 8 Abs. 2 Nr. 2 VOB/B (2009) sind nicht gemäß § 134 BGB wegen Verstoßes gegen §§ 103, 119 InsO unwirksam. b) Die von einem Auftraggeber in einem Bauvertrag gestellten Regelungen des § 8 Abs. 2 Nr. 1 Fall 2 i.V.m. § 8 Abs. 2 Nr. 2 VOB/B (2009) sind nicht gemäß § 307 Abs. 1, 2 BGB wegen unangemessener Benachteiligung des Auftragnehmers unwirksam. c) Eine Vereinbarung, nach der die Auftragnehmerin eines Bauvertrags zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10 % der Auftragssumme verpflichtet ist, weicht nicht vom gesetzlichen Leitbild des § 632a Abs. 3 Satz 1 BGB ab.
    BGH
    07.04.2016
  4. 67 S 249/19 - „Nutzung als Zweitwohnung“ keine ausreichende Begründung für Eigenbedarfskündigung
    Leitsatz: Kündigt der Vermieter eine Wohnung wegen Eigenbedarfs, um die Wohnung künftig als Zweitwohnung zu nutzen, muss die Kündigungserklärung gemäß § 573 Abs. 3 Satz 1 BGB Angaben zum Grund sowie zur Dauer und Intensität der beabsichtigten Nutzung enthalten. Die schlichte Mitteilung, die Wohnung „für notwendige Aufenthalte als Zweitwohnung“ nutzen zu wollen, ist unzureichend. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    07.01.2020
  5. 65 S 125/21 - Erhöhter Bestandsschutz durch Mietvertragsklausel „Kündigung nur in Aus-nahmefällen“
    Leitsatz: 1. Die Vereinbarung in den Allgemeinen Vertragsbestimmungen, wonach das Wohnungsunternehmen ein Mietverhältnis grundsätzlich nicht auflösen und nur in besonderen Ausnahmefällen bei wichtigen berechtigten Interessen kündigen wird, erhöht den Bestandsschutz des Mieters.2. An eine Kündigung wegen Eigenbedarfs sind dann erhöhte Anforderungen zu stellen (hier verneint bei geplantem Familienumzug in eine Dreizimmerwohnung zur Verkürzung der Fahrzeit zur Arbeitsstelle). (Leitsätze der Redaktion)
    LG Berlin
    27.10.2021
  6. 65 S 159/19 - Einstellung der Zwangsvollstreckung im Berufungsverfahren für ein vorläufig vollstreckbar erklärtes Urteil
    Leitsatz: Wird ein Mieter zur Räumung der von ihm innegehaltenen Wohnung (allein) auf der Grundlage einer wegen Eigenbedarfs ausgesprochenen Kündigung verurteilt, so kann unter Beachtung von verfassungsrechtlichen Grundsätzen ein genereller Vorrang des Interesses des Gläubigers, aus dem nicht rechtskräftigen Urteil zu vollstrecken, nicht unterstellt werden; zu berücksichtigen ist vielmehr auch, ob der dem vertragstreuen Mieter in besonderem Maße zustehende Rechtsschutz effektiv eingeschränkt wird, ohne dass der Vermieter über das allgemeine (vorläufige) Vollstreckungsinteresse hinaus gewichtige Gründe für sein Erlangungsinteresse geltend macht bzw. geltend machen kann. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    15.08.2019
  7. 31 C 181/18 - Beleidigungen gegenüber Mitmietern als Kündigungsgrund, Hausfriedensstörung
    Leitsatz: Straftaten und Beleidigungen eines Mieters gegenüber den anderen Mietern des Mehrfamilienhauses stellen als nachhaltige Störung des Hausfriedens sowohl einen wichtigen Grund zur fristlosen als auch zur ordentlichen Kündigung dar (§ 543 Abs. 1, § 569 Abs. 2, § 573 BGB).
    AG Brandenburg/Havel
    31.07.2019
  8. 65 S 142/18 - Unplausibler Eigennutzungswunsch einer Zweitwohnung
    Leitsatz: Zur Frage, ob die im Wesentlichen auf die Wintermonate beschränkte Nutzung einer Zweitwohnung in der Stadt, in der sich auch die Hauptwohnung befindet, ein Nutzungsinteresse von so hinreichendem Gewicht darstellt, dass es die Kündigung des Mietverhältnisses wegen Eigenbedarfs rechtfertigen kann, wenn Unstimmigkeiten und Unplausibilitäten Zweifel an einem ernsthaft verfolgten Eigennutzungswunsches wecken. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    21.11.2018