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  1. 31 C 181/18 - Beleidigungen gegenüber Mitmietern als Kündigungsgrund, Hausfriedensstörung
    Leitsatz: Straftaten und Beleidigungen eines Mieters gegenüber den anderen Mietern des Mehrfamilienhauses stellen als nachhaltige Störung des Hausfriedens sowohl einen wichtigen Grund zur fristlosen als auch zur ordentlichen Kündigung dar (§ 543 Abs. 1, § 569 Abs. 2, § 573 BGB).
    AG Brandenburg/Havel
    31.07.2019
  2. VIII ZR 107/08 - Rechtzeitige Absendung einer Betriebskostenabrechnung nicht fristwahrend; Post als Erfüllungsgehilfe des Vermieters; Postverschulden; Postverzögerung; Postverlust
    Leitsatz: a) Die Frist zur Abrechnung der Betriebskosten gemäß § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB wird nur dann gewahrt, wenn die Abrechnung dem Mieter noch innerhalb der Frist zugeht; die rechtzeitige Absendung der Abrechnung durch den Vermieter genügt nicht. b) Bedient sich der Vermieter zur Beförderung der Abrechnung der Post, wird diese insoweit als Erfüllungsgehilfe des Vermieters tätig; in einem solchen Fall hat der Vermieter ein Verschulden der Post gemäß § 278 Satz 1 BGB auch dann zu vertreten (§ 556 Abs. 3 Satz 3 Halbs. 2 BGB), wenn auf dem Postweg für den Vermieter unerwartete und nicht vorhersehbare Verzögerungen oder Postverluste auftreten.
    BGH
    21.01.2009
  3. VI ZR 520/16 - Kosten des selbständigen Beweisverfahrens
    Leitsatz: Der Antragsteller eines selbständigen Beweisverfahrens kann die ihm hieraus entstandenen Kosten jedenfalls solange im Wege der Leistungsklage und gestützt auf seinen materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruch geltend machen, wie ein Hauptsacheverfahren im Sinne des § 494a ZPO - und sei es auch nur in Gestalt einer Feststellungsklage - nicht geführt wurde oder geführt wird und auch ein Antrag nach § 494a Abs. 1 ZPO nicht gestellt ist.
    BGH
    10.10.2017
  4. VIII ZR 19/17 - Kündigung wegen Eigenbedarfs für Zweitwohnung
    Leitsatz: 1. Es ist höchstrichterlich geklärt, dass der Begriff des „Benötigens“ für eine Eigenbedarfskündigung ernsthafte, vernünftige und nachvollziehbare Gründe des Vermieters voraussetzt, was auch für die Nutzung als Zweitwohnung zutreffen kann.2. Ein Eigenbedarf kann angenommen werden, wenn aufgrund von Indizien und nach der persönlichen Anhörung des Vermieters er die Absicht hat, regelmäßig mehrfach im Jahr aus beruflichen Gründen sich in Berlin aufzuhalten und nicht mehr auf eine Unterkunft im Hotel oder bei privaten Bekannten angewiesen sein möchte. Die Begründung des Lebensmittelpunkts in der Mietwohnung ist nicht erforderlich. (Leitsätze der Redaktion)
    BGH
    22.08.2017
  5. VIII ZR 186/17 - Eigenbedarf zum Zwecke der Nutzung als Ferienwohnung, Selbstnutzungswunsch grundsätzlich beachtlich
    Leitsatz: Der Vermieter wird durch Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG in seiner Freiheit geschützt, die Wohnung bei Eigenbedarf selbst zu nutzen oder durch privilegierte Angehörige nutzen zu lassen. Dabei haben die Gerichte den Entschluss des Vermieters, die vermietete Wohnung nunmehr selbst zu nutzen oder durch den - eng gezogenen - Kreis privilegierter Dritter nutzen zu lassen, grundsätzlich zu achten und ihrer Rechtsfindung zugrunde zu legen. Ebenso haben sie grundsätzlich zu respektieren, welchen Wohnbedarf der Vermieter für sich oder seine Angehörigen als angemessen ansieht. Die Gerichte sind daher nicht berechtigt, ihre Vorstellungen von angemessenem Wohnen verbindlich an die Stelle der Lebensplanung des Vermieters (oder seiner Angehörigen) zu setzen. Deshalb kann grundsätzlich auch die vom Vermieter beabsichtigte Nutzung der den Mieter überlassenen Räume als Zweitwohnung eine Eigenbedarfskündigung rechtfertigen. (Leitsatz der Redaktion)
    BGH
    21.08.2018
  6. VIII ZR 247/17 - Formalanforderungen über die Preisänderungsmitteilung bei der Stromversorgung durch den Grundversorger
    Leitsatz: a) § 5 Abs. 2 Satz 2 StromGVV legt dem Grundversorger unter anderem die Verpflichtung auf, in der brieflichen Mitteilung über Preisänderungen eine Gegenüberstellung sämtlicher in § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 und Satz 3 StromGVV aufgeführter Kostenfaktoren vor und nach der Preisanpassung vorzunehmen. b) Unterlässt der Grundversorger diese Informationen, kann er gemäß § 2 Abs. 1 UKlaG auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.
    BGH
    06.06.2018
  7. VIII ZR 152/15 - Unklarheitenregel für Auslegung von AGB, vertragliche Abrechnungsfrist für Heizkosten, Ausschlussfrist für Nachforderungen bei verspäteter Abrechnung von Betriebskosten
    Leitsatz: ...2012 - VIII ZR 327/11, GE 2012, 889 = NJW 2012...
    BGH
    20.01.2016
  8. III ZR 58/19 - Pflicht des Notars zur Ermittlung der Verbrauchereigenschaft
    Leitsatz: a) Der Notar muss, wenn er um Beurkundung einer auf einen Vertragsschluss gerichteten Willenserklärung ersucht wird, klären, ob es sich um einen Verbrauchervertrag i.S.d. § 17 Abs. 2a BeurkG handelt, sofern der Status des Urkundsbeteiligten nicht offensichtlich ist. b) Verbleiben hiernach Zweifel an der Verbrauchereigenschaft des Urkundsbeteiligten, muss der Notar den sichersten Weg wählen und den Beteiligten wie einen Verbraucher behandeln. Auf die Einhaltung der Wartefrist des § 17 Abs. 2a Satz 2 Nr. 2 BeurkG ist auch in diesem Fall hinzuwirken.
    BGH
    28.05.2020
  9. VII ZR 82/12 - Unklare Vereinbarung über Vertragsstrafe
    Leitsatz: Sieht ein Klauselwerk eine durch Ankreuzen auszuübende Option vor, ob der Verwender einen Vertragsstrafenanspruch gegen seinen Vertragspartner vorsehen will, ist vorbehaltlich besonderer Umstände des Einzelfalls keine Vertragsstrafe vereinbart, wenn die Ankreuzoption nicht ausgeübt wird.
    BGH
    20.06.2013
  10. III ZR 159/15 - Annahmefähigkeit eines widerruflich fortbestehenden Angebots, betreuende Belehrung durch und erforderliche Rechtskenntnisse des Notars, Bindungsfristklauseln, Fortgeltungsklauseln
    Leitsatz: ..., Urteil vom 27. September 1990 - VII ZR 324/89...
    BGH
    21.01.2016