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Urteil Defekter Toilettenspülkasten und erhöhter Wasserverbrauch
Schlagworte
Defekter Toilettenspülkasten und erhöhter Wasserverbrauch
Leitsätze
1. Der Mieter ist verpflichtet, den erhöhten Wasserverbrauch durch einen defekten Spülkasten bei der Betriebskostenabrechnung zu bezahlen, wenn er eine Mängelanzeige an den Vermieter unterlassen hat.
2. Dies gilt auch dann, wenn der Mieter wegen längerer Abwesenheit den Mangel nicht bemerkt hat, denn er schuldet eine regelmäßige übliche Kontrolle der Mietsache.
(Leitsätze der Redaktion)
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