1 S 317/17 - Mietminderung wegen Klopfgeräuschen in der Heizung, Leistungsverweigerungsrecht auch für die Sommermonate, Ermittlung der Minderung für die gesamte Wohnung, nur geringfügig erforderliche Spezifizierung von Heizungsgeräuschen
Leitsatz:
1.
Treten während der Heizperiode regelmäßig erhebliche Klopfgeräusche in der
Heizung auf, ist eine Minderung von 25 % gerechtfertigt.
2.
Ein Zurückbehaltungsrecht kann daneben mindestens in Höhe der monatlichen
Minderung auch für die Sommermonate geltend gemacht werden.
(Leitsätze der Redaktion)